Elektromobilität in Ihrer Immobilie in NRW - profitieren Sie jetzt von der Förderung für Ladeinfrastruktur
Förderung von Netzanschlüssen für Garagen- und Stellplatzkomplexe: Wer darf den Antrag stellen und was wird gefördert?
- Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, Gemeinden(-verbände), Zweckverbände und kommunale Betriebe.
- Die Förderung umfasst den Netzanschluss, der sich auf örtlich zusammenhängende Stellplatz- oder Garagenkomplexe mit min. 4 Stellplätzen bezieht.
- Der maximale Förderbetrag liegt bei 10.000€ und einer maximalen Förderquote von 20 Prozent.
Die förderfähigen Ausgaben umfassen unter anderem die Kosten für den Netzanschluss, die Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses, Verkabelungen bis zum nächstgelegenen Aufbauort des Verteilerkastens, notwendige Änderungen am Verteilerkasten oder die Errichtung eines neuen Verteilerkastens und Tiefbauarbeiten. Um förderberechtigt zu sein, müssen die Garagen oder Stellplätze mindestens zwei Jahre alt sein. Außerdem müssen Sie mindestens einen Ladepunkt mit einer Ladeleistung von min. 11 kW errichten.
Förderung von Grundinstallation und Ladestationen in Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen: Voraussetzungen für die NRW-Förderung
- Förderberechtigt sind Vermieter:innen und Mieter:innen von Wohnimmobilien, Eigentümer:innen innerhalb einer WEG, Personengesellschaften und juristische Personen
- Die Förderung umfasst den Erwerb und die Errichtung von Ladepunkten an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen
- Die Förderung der Ladepunkte beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.500 € je Ladepunkt.
- Die Errichtung der Grundinstallation auf min. 2 Jahre alten Parkplätzen mit min. 10 Stellplätzen wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 € gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte:
- Förderberechtigt sind natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Die Förderung umfasst den Erwerb, die Errichtung und den Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten für Beschäftigte
- Die Förderung beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.500 € je Ladepunkt
Die Förderung der Ladeinfrastruktur gilt nur für Parkplätze, die von Mitarbeitern genutzt werden. Auch Dienstfahrzeuge, die (teilweise) zur privaten Nutzung überlassen werden, können die Ladepunkte nutzen.
Förderung von Umsetzungskonzepten für Ladeinfrastruktur – Das wird gefördert:
- Förderberechtigt sind natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften, natürliche Personen als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben
- Die Förderung umfasst die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes für die Errichtung von min. zehn Normalladepunkten an einem Standort
- Die Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 €
Umsetzungsfrist der Fördermaßnahmen
Die Maßnahme muss innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides umgesetzt werden. Falls eine Verlängerung nötig ist, kann diese bei der zuständigen Bewilligungsbehörde beantragt werden.
Förderfähige Ladeinfrastruktur von HEIMLADEN
Mit HEIMLADEN stellen wir eine intelligente Lösung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Immobilien zur Verfügung, die im Rahmen der NRW-Förderung förderfähig ist.
Sie möchten die Mobilitätswende auch in Ihrer Immobilie starten? Dann nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.