Elektromobilität in Ihrer Immobilie in NRW - profitieren Sie jetzt von der Förderung für Ladeinfrastruktur
Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch und wird zunehmend zu einem entscheidenden Faktor in der Immobilienbranche. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit dem Klimaschutz-Förderprogramm “Emissionsarme Mobilität” dabei ihre Stellplätze zu elektrifizieren. Bezuschusst werden neben der Erstellung von Ladeinfrastrukturkonzepten auch die Errichtung und Ertüchtigung von Netzanschlüssen für Garagen- und Stellplatzkomplexe mit bis zu 20% der förderfähigen Ausgaben. Auch der Aufbau der Ladeinfrastruktur wird sowohl bei Mehrfamilienhäusern, als auch bei nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte mit bis zu 1.500€ je Ladepunkt bezuschusst. Zudem wird bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur in Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen ebenfalls der Aufbau der Grundinstallation mit bis zu 50.000€ gefördert. Nutzen Sie die innovative Ladelösung von HEIMLADEN, um Ihre Immobilie zukunftsfähig zu gestalten und von den Fördermöglichkeiten zu profitieren.
Förderung der Grundinstallation für Garagen- und Stellplatzkomplexe von Wohngebäuden: Wer darf den Antrag stellen und was wird gefördert?
- Förderberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, Privatpersonen (als Mieter, Vermieter oder Wohnungseigentümer), Freiberufler, Einzelunternehmen sowie juristische Personen und Personengesellschaften, sofern die Grundinstallation an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden oder an Wohnungseigentumsanlagen erfolgt
- Voraussetzung für die Förderung ist ein mindestens zwei Jahre alter, zusammenhängender Garagen- oder Stellplatzkomplex mit mindestens zehn Stellplätzen sowie die gleichzeitige Errichtung mindestens eines 11-kW-Ladepunkts über das entsprechende NRW-Förderprogramm.
- Zu den förderfähigen Ausgaben zählen der Netzanschluss sowie die Ertüchtigung bestehender Anschlüsse, die gesamte Strominfrastruktur bis zum Stellplatz (inkl. Stromzähler und Sicherungselemente), notwendige Tiefbauarbeiten, Fundamente und die Wiederherstellung der Oberflächen, Kommunikationssysteme sowie die Montage und Inbetriebnahme.
- Der maximale Förderbetrag liegt bei 50.000€ und einer maximalen Förderquote von 20 Prozent.
Detaillierte Informationen sowie das Online-Formular zur Antragstellung zur Förderung der Grundinstallation für Ladeinfrastruktur an bestehenden Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlage finden Sie direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg unter dem Programmpunkt „Förderung von Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen„.
Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen: Voraussetzungen für die NRW-Förderung
- Förderberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Personengesellschaften sowie Privatpersonen in ihrer Rolle als Mieter, Vermieter oder Wohnungseigentümer, sofern die Installation an Wohnimmobilien erfolgt und es sich nicht um selbst bewohnte Ein- oder Zweifamilienhäuser oder rein gewerblich vermietete Objekte handelt.
- Die Förderung umfasst den Erwerb, die Errichtung und Netzanschluss von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen.
- Die Förderung beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.500 € je Ladepunkt.
Die Förderung unterstützt den Erwerb und die Errichtung von nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen. Dazu zählen beispielsweise die Wallbox, das Anschlusskabel, die Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme sowie Last- und Energiemanagementsysteme. Auch die Kosten für den Netzanschluss, Tiefbau, Fundament und die Wiederherstellung der Oberfläche sind zuwendungsfähig. Eine entscheidende Voraussetzung ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Da alle Ladelösungen von HEIMLADEN ausschließlich mit zertifiziertem Grünstrom beliefert werden, ist der Kauf einer Wallbox im Rahmen unserer Ladelösung für WEGs förderfähig! Nicht förderfähig sind hingegen Ladepunkte an rein gewerblich vermieteten Immobilien oder Maßnahmen, die lediglich der Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) dienen.
Detaillierte Informationen sowie das Online-Formular zur Antragstellung finden Sie direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg unter dem Programmpunkt „Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen„.
Voraussetzungen für die Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte:
- Förderberechtigt sind natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Auch Gemeinden und kommunale Betriebe sind unter bestimmten Voraussetzungen antragsberechtigt.
- Die Förderung umfasst den Erwerb, die Errichtung und den Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten für Beschäftigte
- Die Förderung beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.500 € je Ladepunkt
Die Förderung der Ladeinfrastruktur gilt nur für Parkplätze, die von Mitarbeitern genutzt werden. Auch Dienstfahrzeuge, die (teilweise) zur privaten Nutzung überlassen werden, können die Ladepunkte nutzen.
Detaillierte Informationen sowie das Online-Formular zur Antragstellung finden Sie direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg unter dem Programmpunkt „Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte„.
Förderung von Umsetzungskonzepten für Ladeinfrastruktur – Das wird gefördert:
- Förderberechtigt sind natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften, natürliche Personen als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben
- Die Förderung umfasst die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes für die Errichtung von min. zehn Normalladepunkten oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt an einem Standort
- Die Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 €. Für Gemeinden beträgt die Förderquote 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 40.000 Euro.
Die Konzepterstellung muss von qualifizierten Beratern übernommen werden. Auch wir bieten Ihnen professionelle Ladeinfrastrukturkonzepte mit klaren Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen für Ihre Immobilie an.
Detaillierte Informationen sowie das Online-Formular zur Antragstellung finden Sie direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg unter dem Programmpunkt „Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität„.
Der Weg zu Ihrer Förderung: So läuft das Verfahren ab
Ab sofort können wieder Förderanträge gestellt werden. Das Programm ist bis 30.06.2027 befristet und endet vorzeitig, sobald die Mittel ausgeschöpft sind.
Das Förderverfahren in Nordrhein-Westfalen erfolgt grundsätzlich komplett digital. Damit Ihre Auszahlung reibungslos verläuft, sollten Sie die folgenden Schritte in der richtigen Reihenfolge einhalten:
- Angebot einholen: Lassen Sie sich zunächst einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot für Ihr Vorhaben erstellen.
- Online-Antrag stellen: Füllen Sie das Förderformular online aus. Je nach Förderart müssen Sie das Angebot direkt hochladen. Wichtig: Achten Sie auf die aktuellen Vorgaben im Antragsformular, da für bestimmte Anträge mittlerweile auf den Upload des Angebots verzichtet wird.
- Zuwendungsbescheid abwarten: Nach der digitalen Einreichung erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail. Sobald die Prüfung positiv abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid (die offizielle Förderzusage).
- Beauftragung & Umsetzung: Erst wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid vorliegt, dürfen Sie den Auftrag offiziell erteilen und mit der Umsetzung beginnen. Eine vorherige Beauftragung kann zum Verlust des Förderanspruchs führen.
- Auszahlung beantragen: Nach Abschluss der Installation füllen Sie den Auszahlungsantrag aus. Den passenden Link finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid
- Prüfung & Überweisung: Die Bezirksregierung Arnsberg prüft Ihre eingereichten Rechnungen und Zahlungsnachweise. Nach positiver Prüfung wird der Förderbetrag direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Förderfähige Ladeinfrastruktur von HEIMLADEN
Mit HEIMLADEN stellen wir eine intelligente Lösung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Immobilien zur Verfügung, die im Rahmen der NRW-Förderung förderfähig ist.
Sie möchten die Mobilitätswende auch in Ihrer Immobilie starten? Dann nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.


