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Förderung von Ladeinfrastruktur in Immobilien in NRW

Elektromobilität in Ihrer Immobilie in NRW - profitieren Sie jetzt von der Förderung für Ladeinfrastruktur

Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch und wird zunehmend zu einem entscheidenden Faktor in der Immobilienbranche. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit dem Klimaschutz-Förderprogramm “Emissionsarme Mobilität” dabei ihre Stellplätze zu elektrifizieren. Bezuschusst werden neben der Erstellung von Ladeinfrastrukturkonzepten auch die Errichtung und Ertüchtigung von Netzanschlüssen für Garagen- und Stellplatzkomplexe mit bis zu 20% der förderfähigen Ausgaben. Auch der Aufbau der Ladeinfrastruktur wird sowohl bei Mehrfamilienhäusern, als auch bei nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte mit bis zu 1.500€ je Ladepunkt bezuschusst. Zudem wird bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur in Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen ebenfalls der Aufbau der Grundinstallation mit bis zu 50.000€ gefördert. Nutzen Sie die innovative Ladelösung von HEIMLADEN, um Ihre Immobilie zukunftsfähig zu gestalten und von den Fördermöglichkeiten zu profitieren.

Förderung der Grundinstallation für Garagen- und Stellplatzkomplexe von Wohngebäuden: Wer darf den Antrag stellen und was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm für die Grundinstallation bietet NRW eine attraktive Möglichkeit, um die notwendige Infrastruktur für Elektromobilität in größeren Mietgebäuden oder Wohnungseigentumsanlagen zu schaffen. Gefördert wird die Grundinstallation, also die Vorbereitung des Garagen- oder Stellplatzkomplexes für Ladestationen.

Detaillierte Informationen sowie das Online-Formular zur Antragstellung zur Förderung der Grundinstallation für Ladeinfrastruktur an bestehenden Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlage finden Sie direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg unter dem Programmpunkt „Förderung von Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen„.

Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen: Voraussetzungen für die NRW-Förderung

Neben der Förderung der Grundinstallation, haben Vermieter:innen oder Mieter:innen von Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen, zudem die Möglichkeit auch den Kauf der Ladestation fördern zu lassen.

Die Förderung unterstützt den Erwerb und die Errichtung von nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen. Dazu zählen beispielsweise die Wallbox, das Anschlusskabel, die Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme sowie Last- und Energiemanagementsysteme. Auch die Kosten für den Netzanschluss, Tiefbau, Fundament und die Wiederherstellung der Oberfläche sind zuwendungsfähig. Eine entscheidende Voraussetzung ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Da alle Ladelösungen von HEIMLADEN ausschließlich mit zertifiziertem Grünstrom beliefert werden, ist der Kauf einer Wallbox im Rahmen unserer Ladelösung für WEGs förderfähig! Nicht förderfähig sind hingegen Ladepunkte an rein gewerblich vermieteten Immobilien oder Maßnahmen, die lediglich der Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) dienen.

Detaillierte Informationen sowie das Online-Formular zur Antragstellung finden Sie direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg unter dem Programmpunkt „Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen„.

Voraussetzungen für die Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte: 

Auch der Aufbau von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte wird gefördert.

Die Förderung der Ladeinfrastruktur gilt nur für Parkplätze, die von Mitarbeitern genutzt werden. Auch Dienstfahrzeuge, die (teilweise) zur privaten Nutzung überlassen werden, können die Ladepunkte nutzen.

Detaillierte Informationen sowie das Online-Formular zur Antragstellung finden Sie direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg unter dem Programmpunkt „Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte„.

Förderung von Umsetzungskonzepten für Ladeinfrastruktur – Das wird gefördert:

Auch die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes für die Errichtung von Ladeinfrastruktur durch externe Berater wird gefördert.

Die Konzepterstellung muss von qualifizierten Beratern übernommen werden. Auch wir bieten Ihnen professionelle Ladeinfrastrukturkonzepte mit klaren Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen für Ihre Immobilie an.

Detaillierte Informationen sowie das Online-Formular zur Antragstellung finden Sie direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg unter dem Programmpunkt „Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität„.

Der Weg zu Ihrer Förderung: So läuft das Verfahren ab

Ab sofort können wieder Förderanträge gestellt werden. Das Programm ist bis 30.06.2027 befristet und endet vorzeitig, sobald die Mittel ausgeschöpft sind.

Das Förderverfahren in Nordrhein-Westfalen erfolgt grundsätzlich komplett digital. Damit Ihre Auszahlung reibungslos verläuft, sollten Sie die folgenden Schritte in der richtigen Reihenfolge einhalten:

  1. Angebot einholen: Lassen Sie sich zunächst einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot für Ihr Vorhaben erstellen.
  2. Online-Antrag stellen: Füllen Sie das Förderformular online aus. Je nach Förderart müssen Sie das Angebot direkt hochladen. Wichtig: Achten Sie auf die aktuellen Vorgaben im Antragsformular, da für bestimmte Anträge mittlerweile auf den Upload des Angebots verzichtet wird.
  3. Zuwendungsbescheid abwarten: Nach der digitalen Einreichung erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail. Sobald die Prüfung positiv abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid (die offizielle Förderzusage).
  4. Beauftragung & Umsetzung: Erst wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid vorliegt, dürfen Sie den Auftrag offiziell erteilen und mit der Umsetzung beginnen. Eine vorherige Beauftragung kann zum Verlust des Förderanspruchs führen.
  5. Auszahlung beantragen: Nach Abschluss der Installation füllen Sie den Auszahlungsantrag aus. Den passenden Link finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid
  6. Prüfung & Überweisung: Die Bezirksregierung Arnsberg prüft Ihre eingereichten Rechnungen und Zahlungsnachweise. Nach positiver Prüfung wird der Förderbetrag direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Förderfähige Ladeinfrastruktur von HEIMLADEN

Mit HEIMLADEN stellen wir eine intelligente Lösung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Immobilien zur Verfügung, die im Rahmen der NRW-Förderung förderfähig ist. 

Sie möchten die Mobilitätswende auch in Ihrer Immobilie starten? Dann nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.

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