Elektromobilität in Ihrer Immobilie in NRW - profitieren Sie jetzt von der Förderung für Ladeinfrastruktur
Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch und wird zunehmend zu einem entscheidenden Faktor in der Immobilienbranche. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dies erkannt und unterstützt Sie dabei, Ihre Stellplätze zu elektrifizieren. Das Förderprogramm bezuschusst zum einen die Errichtung und Ertüchtigung von Netzanschlüssen mit bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben. Zum anderen können Sie bei der Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen zudem bei dem Kauf der Ladestation mit bis zu 1.000€ bezuschusst werden. Nutzen Sie die innovative Ladelösung von HEIMLADEN, um Ihre Immobilie zukunftsfähig zu gestalten und von den Fördermöglichkeiten zu profitieren.
Förderung von Netzanschlüssen: Wer darf den Antrag stellen und was wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm für Ladeinfrastruktur bietet NRW eine attraktive Möglichkeit, die Kosten für die Errichtung und Ertüchtigung von Netzanschlüssen zu reduzieren.
- Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, Gemeinden(-verbände), Zweckverbände und kommunale Betriebe.
- Die Förderung umfasst den Netzanschluss, der sich auf örtlich zusammenhängende Stellplatz- oder Garagenkomplexe mit min. 4 Stellplätzen bezieht.
- Der maximale Förderbetrag liegt bei 15.000€ und einer maximalen Förderquote von 40%.
Die förderfähigen Ausgaben umfassen unter anderem die Kosten für den Netzanschluss, die Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses, Verkabelungen bis zum nächstgelegenen Aufbauort des Verteilerkastens, notwendige Änderungen am Verteilerkasten oder die Errichtung eines neuen Verteilerkastens und Tiefbauarbeiten. Um förderberechtigt zu sein, müssen die Garagen oder Stellplätze mindestens zwei Jahre alt sein. Außerdem müssen Sie mindestens einen Ladepunkt mit einer Ladeleistung von min. 11 kW errichten.
Förderung von Ladestationen in Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen: Voraussetzungen für die NRW-Förderung
Neben der Förderung des Netzanschlusses, haben Bewohner:innen von Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen, zudem die Möglichkeit auch den Kauf der Ladestation fördern zu lassen.
- Förderberechtigt sind Vermieter:innen und Mieter:innen von Wohnimmobilien, Eigentümer:innen innerhalb einer WEG, Personengesellschaften und juristische Personen
- Die Förderung umfasst den Erwerb und die Errichtung von Ladepunkten an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen
- Der maximale Förderbetrag liegt bei 1.000€ je Ladepunkt
Die NRW-Förderung für Ladestationen unterstützt den Erwerb, die Errichtung und den Netzanschluss von nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen. Dazu zählen beispielsweise die Wallbox, das Anschlusskabel, die Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme sowie Last- und Energiemanagementsysteme. Auch die Kosten für Tiefbau, Fundament und die Wiederherstellung der Oberfläche sind zuwendungsfähig. Beachten Sie dabei, dass nur der Kauf der Ladestation förderfähig ist, die Installation einer reinen Wallbox-Vorbereitung ist von der Förderung ausgenommen. Eine entscheidende Voraussetzung ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Da alle Ladelösungen von HEIMLADEN ausschließlich mit zertifiziertem Grünstrom beliefert werden, ist der Kauf einer Wallbox im Rahmen unserer Ladelösung für WEGs förderfähig!
Beide Förderungen können online beantragt werden. Weitere Informationen über die Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier. Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag bis zum 30.06.2024 gestellt werden muss.
Förderfähige Ladeinfrastruktur von HEIMLADEN
Mit HEIMLADEN stellen wir eine intelligente Lösung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Immobilien zur Verfügung, die im Rahmen der NRW-Förderung förderfähig ist.
Sie möchten die Mobilitätswende auch in Ihrer Immobilie starten? Dann nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.