Elektromobilität in Ihrer Immobilie in NRW - profitieren Sie jetzt von der Förderung für Ladeinfrastruktur
Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch und wird zunehmend zu einem entscheidenden Faktor in der Immobilienbranche. Das Land Nordrhein-Westfalen hat ihre Förderpause beendet und startet wieder mit dem Programmbereich “Emissionsarme Mobilität”. Das Klimaschutz-Förderprogramm unterstützt Sie dabei ihre Stellplätze zu elektrifizieren. Ab sofort können wieder Förderanträge gestellt werden. Bezuschusst werden zum einen die Errichtung und Ertüchtigung von Netzanschlüssen für Garagen- und Stellplatzkomplexe mit bis zu 20% der förderfähigen Ausgaben. Auch der Aufbau der Ladeinfrastruktur wird sowohl bei Mehrfamilienhäusern, als auch bei nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäfte mit bis zu 1.000€ je Ladepunkt bezuschusst. Zudem wird bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur in Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen ebenfalls der Aufbau der Grundinstallation mit bis zu 50.000€ gefördert. Nutzen Sie die innovative Ladelösung von HEIMLADEN, um Ihre Immobilie zukunftsfähig zu gestalten und von den Fördermöglichkeiten zu profitieren.
Förderung von Netzanschlüssen für Garagen- und Stellplatzkomplexe: Wer darf den Antrag stellen und was wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm für Netzanschlüsse bietet NRW eine attraktive Möglichkeit, die Kosten für die Errichtung und Ertüchtigung von Netzanschlüssen zu reduzieren.
- Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, Gemeinden(-verbände), Zweckverbände und kommunale Betriebe.
- Die Förderung umfasst den Netzanschluss, der sich auf örtlich zusammenhängende Stellplatz- oder Garagenkomplexe mit min. 4 Stellplätzen bezieht.
- Der maximale Förderbetrag liegt bei 10.000€ und einer maximalen Förderquote von 20%.
Die förderfähigen Ausgaben umfassen unter anderem die Kosten für den Netzanschluss, die Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses, Verkabelungen bis zum nächstgelegenen Aufbauort des Verteilerkastens, notwendige Änderungen am Verteilerkasten oder die Errichtung eines neuen Verteilerkastens und Tiefbauarbeiten. Um förderberechtigt zu sein, müssen die Garagen oder Stellplätze mindestens zwei Jahre alt sein. Außerdem müssen Sie mindestens einen Ladepunkt mit einer Ladeleistung von min. 11 kW errichten.
Förderung von Grundinstallation und Ladestationen in Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen: Voraussetzungen für die NRW-Förderung
Neben der Förderung des Netzanschlusses, haben Bewohner:innen von Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen, zudem die Möglichkeit auch die Grundinstallation und den Kauf der Ladestation fördern zu lassen.
- Förderberechtigt sind Vermieter:innen und Mieter:innen von Wohnimmobilien, Eigentümer:innen innerhalb einer WEG, Personengesellschaften und juristische Personen
- Die Förderung umfasst den Erwerb und die Errichtung von Ladepunkten an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen
- Die Förderung der Ladeinfrastruktur beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.000 Euro je Ladepunkt
- Die Errichtung der Grundinstallation auf Parkplätzen mit mindestens 20 Stellplätzen wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 Euro gefördert.
Die Förderung unterstützt den Erwerb, die Errichtung und den Netzanschluss von nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen. Dazu zählen beispielsweise die Wallbox, das Anschlusskabel, die Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme sowie Last- und Energiemanagementsysteme. Auch die Kosten für Tiefbau, Fundament und die Wiederherstellung der Oberfläche sind zuwendungsfähig. Eine entscheidende Voraussetzung ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Da alle Ladelösungen von HEIMLADEN ausschließlich mit zertifiziertem Grünstrom beliefert werden, ist der Kauf einer Wallbox im Rahmen unserer Ladelösung für WEGs förderfähig!
Voraussetzungen für die Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte:
Auch der Aufbau von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte wird gefördert.
- Förderberechtigt sind natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Die Förderung umfasst den Erwerb, die Errichtung und den Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten für Beschäftigte
- Die Förderung beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.000 Euro je Ladepunkt
Die Förderung der Ladeinfrastruktur gilt nur für Parkplätze, die von Mitarbeitern genutzt werden. Auch Dienstfahrzeuge, die (teilweise) zur privaten Nutzung überlassen werden, können die Ladepunkte nutzen.
Förderfähige Ladeinfrastruktur von HEIMLADEN
Mit HEIMLADEN stellen wir eine intelligente Lösung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Immobilien zur Verfügung, die im Rahmen der NRW-Förderung förderfähig ist.
Sie möchten die Mobilitätswende auch in Ihrer Immobilie starten? Dann nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.