Die wichtigsten Neuerungen
Die EU hat mit der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) neue Standards gesetzt. Die Reform ist Teil des Klimapakets “Fit for 55” und zielt darauf ab, die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken. Neben der verbesserten Energieeffizienz ist auch die Förderung von erneuerbaren Energien das Ziel der neuen Richtlinie.
Das sollten Sie beachten:
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der nationalen Umsetzung der EPBD durch eine Überarbeitung des GEIG. Der am 05. Mai 2026 veröffentlichte Referentenentwurf beinhaltet strengere Vorschriften zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für Neubauten und Renovierungen von Gebäuden, als es momentan festgeschrieben ist.
- Installation von Vorverkabelung für Ladeinfrastruktur an 50% der Stellplätze
- Installation von Leitungsinfrastruktur an allen übrigen Stellplätzen
- Erhöhung der Anzahl der vorgeschriebenen Ladepunkte
- Jeder Ladepunkt, der neu errichtet oder ersetzt wird, muss intelligentes Laden ermöglichen, um die Ladeleistung dynamisch auf Basis elektronischer Informationen anpassen zu können
Deutschland und die EU-Mitgliedstaaten haben bis Juni 2026 Zeit die Vorgaben der EPBD in nationales Recht zu überführen. Für die Immobilienbranche bedeutet das erhöhte Anforderungen, aber auch neue Chancen.
Wie betrifft die neue EU-Richtlinie zur Ladeinfrastruktur Ihr Nichtwohngebäude?
Beim Neubau oder größeren Renovierungen von Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Autostellplätzen müssen künftig mindestens 50 % der Stellplätze vorverkabelt werden. Für die übrigen Stellplätze muss eine Leitungsinfrastruktur vorhanden sein. Zusätzlich ist für jeden fünften Stellplatz ein Ladepunkt zu installieren. Bürogebäude unterliegen noch strengeren Vorgaben: Hier muss für jeden zweiten Stellplatz ein Ladepunkt bereitgestellt werden. Für alle Nichtwohngebäude im Bestand mit mehr als 20 Autostellplätzen, gilt die Anforderung, jeden zweiten Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur auszustatten ODER einen Ladepunkt für je zehn Stellplätze zu installieren (bis 01. Januar 2027). Öffentliche Gebäude haben bis zum 1. Januar 2033 Zeit, mindestens 50 % ihrer Stellplätze vorzuverkabeln.
Für Nichtwohngebäude mit öffentlich zugänglichen Stellplätzen soll es eine alternative Option geben: Statt einer festen Anzahl an Ladepunkten kann die Vorgabe auch über die Gesamtleistung erfüllt werden. Diese muss mindestens dem Produkt aus der Anzahl der Stellplätze und 2,2 kW entsprechen (Beispiel: bei 50 Stellplätzen = mindestens 110 kW Gesamtladeleistung).
Ausnahmen gelten bei Renovierungen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinstallationen mindestens 10 % der gesamten Renovierungskosten übersteigen.
Wie betrifft die neue EU-Richtlinie zur Ladeinfrastruktur Ihr Wohngebäude?
In unserer Grafik finden Sie die genauen Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude (alle Angaben ohne Gewähr):
Die gesamte Leitungsinfrastruktur muss dabei so dimensioniert sein, dass alle vorgeschriebenen Ladepunkte gleichzeitig und effizient genutzt werden können.
Achtung bei der Ermittlung der Schwellenwerte: Stellplätze innerhalb des Gebäudes und Stellplätze, die an das Gebäude angrenzen, werden rechtlich getrennt betrachtet und werden nicht aufaddiert.
GEIG war gestern – HEIMLADEN ist für morgen
HEIMLADEN plant und setzt die Ladeinfrastruktur von morgen schon heute um. Unsere Lösungen erfüllen schon jetzt nicht nur die Anforderungen des GEIG, sondern auch der neuen EU-Richtlinie. Ganz nach unserem Motto “Gemeinsam gestalten wir die Zukunft. Und zwar Jetzt!” bieten wir skalierbare, zukunftssichere Ladeinfrastruktur für Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Unser Experten-Guide zur neuen EPBD-Richtlinie fasst die wichtigsten Vorgaben, Änderungen und Chancen für Immobilienbesitzer kompakt zusammen. Jetzt mit einem Klick anfordern.
Sie möchten Ihre Stellplätze kosteneffizient und zukunftsfähig elektrifizieren? Wir von HEIMLADEN stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung.
Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot.


