Die wichtigsten Neuerungen
Kürzlich ist die EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) in Kraft getreten. Die Reform ist Teil des Klimapakets “Fit for 55” und zielt darauf ab, die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken. Neben der verbesserten Energieeffizienz ist auch die Förderung von erneuerbaren Energien das Ziel der neuen Richtlinie.
Das sollten Sie beachten:
Die am 28. Mai 2024 in Kraft getretene Richtlinie beinhaltet strengere Vorschriften zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für Neubauten und Renovierungen von Gebäuden, als es momentan durch das GEIG festgeschrieben ist.
- Installation von Vorverkabelung für Ladeinfrastruktur an 50% der Stellplätze
- Installation von Leitungsinfrastruktur an allen übrigen Stellplätzen
- Erhöhung der Anzahl der vorgeschriebenen Ladepunkte
Deutschland und die EU-Mitgliedstaaten haben ab sofort zwei Jahre Zeit diese Vorgaben umzusetzen und in nationales Recht zu überführen. Für die Immobilienbranche bedeutet das erhöhte Anforderungen, aber auch neue Chancen.
Wie betrifft die neue EU-Richtlinie zur Ladeinfrastruktur Ihr Nichtwohngebäude?
Beim Neubau oder größeren Renovierungen von Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Autostellplätzen müssen künftig mindestens 50 % der Stellplätze vorverkabelt werden. Für die übrigen Stellplätze muss eine Leitungsinfrastruktur vorhanden sein. Zusätzlich ist für jeden fünften Stellplatz ein Ladepunkt zu installieren. Bürogebäude unterliegen noch strengeren Vorgaben: Hier muss für jeden zweiten Stellplatz ein Ladepunkt bereitgestellt werden. Für alle Nichtwohngebäude im Bestand mit mehr als 20 Autostellplätzen, gilt die Anforderung, jeden zweiten Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur auszustatten ODER einen Ladepunkt für je zehn Stellplätze zu installieren (bis 01. Januar 2027). Öffentliche Gebäude haben bis zum 1. Januar 2033 Zeit, mindestens 50 % ihrer Stellplätze vorzuverkabeln. Ausnahmen gelten bei Renovierungen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinstallationen mindestens 10 % der gesamten Renovierungskosten übersteigen.
Wie betrifft die neue EU-Richtlinie zur Ladeinfrastruktur Ihr Wohngebäude?
Für neue Wohngebäude und größere Renovierungen, die mehr als drei Autostellplätze umfassen, schreibt die Richtlinie vor, dass mindestens 50 % der Stellplätze vorverkabelt werden müssen. Darüber hinaus muss für alle restlichen Stellplätze eine Leitungsinfrastruktur bereitgestellt werden. Bei neuen Gebäuden ist außerdem mindestens ein Ladepunkt zu installieren. Auch hier greift die Ausnahme bei den Renovierungen.
In unserer Grafik finden Sie die genauen Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude (alle Angaben ohne Gewähr):
In unserer Grafik finden Sie die genauen Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude (alle Angaben ohne Gewähr):
GEIG war gestern – HEIMLADEN ist für morgen
HEIMLADEN plant und setzt die Ladeinfrastruktur von morgen schon heute um. Unsere Lösungen erfüllen schon jetzt nicht nur die Anforderungen des GEIG, sondern auch der neuen EU-Richtlinie. Ganz nach unserem Motto “Gemeinsam gestalten wir die Zukunft. Und zwar Jetzt!” bieten wir skalierbare, zukunftssichere Ladeinfrastruktur für Wohn- und Gewerbeimmobilien.
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