E-Auto laden

Förderung von Ladeinfrastruktur in Berlin

Zuschüsse für Ladepunkte an vermieteten Wohngebäuden

Die Stadt Berlin unterstützt den Ausbau der Elektromobilität mit dem Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO). Neben dem Kauf von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen wird auch gezielt der Aufbau von Ladeinfrastruktur an vermieteten Wohngebäuden unterstützt.

Welche Förderung für vermietete Wohngebäude gibt es im Rahmen der WELMO-Förderung?

Die Förderung deckt alle zentralen Maßnahmen rund um den Aufbau geteilt genutzter Ladeinfrastruktur ab:

Wichtig: Gefördert werden nur geteilt genutzte Ladestationen, also öffentlich zugängliche Stationen oder solche, die mindestens zwei Mietparteien zur Verfügung stehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe hängt von der Unternehmensgröße und dem gewählten Beihilferahmen (De-minimis oder AGVO) ab.

Die Förderquote hängt davon ab, ob die Förderung im Rahmen der De-minimis-Regelung oder auf Grundlage der AGVO erfolgt. Bei De-minimis beträgt der Zuschuss pauschal 50 % der förderfähigen Kosten. Im AGVO-Rahmen richtet sich die Förderhöhe nach der Unternehmensgröße: Kleine Unternehmen erhalten bis zu 50 %, mittlere Unternehmen bis zu 40 % und große Unternehmen bis zu 20 % – jeweils bis maximal zur oben genannten Fördersumme.

Auch Beratungsleistungen sind förderfähig. Sowohl Potenzialberatungen (ein Beratungstag) als auch Realisierungsberatungen (zwei bis vier Beratungstage) werden mit 80 % der Kosten bezuschusst

Wer kann die Berliner Förderung für Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden beantragen?

Förderfähig sind alle, die Ladeinfrastruktur an vermieteten Wohngebäuden in Berlin errichten:

Voraussetzung: Das geförderte Projekt muss sich an einem vermieteten Wohngebäude im Land Berlin befinden.

Antragstellung & Fristen

Die Förderung wird über die IBB Business Team GmbH abgewickelt, die im Auftrag des Landes Berlin und der Investitionsbank Berlin (IBB) verschiedene Förderungen umsetzt. Die Antragstellung erfolgt online und im sogenannten Windhundverfahren – das heißt: Die Fördermittel werden in der Reihenfolge der eingehenden Anträge vergeben, solange das Budget verfügbar ist. Der Förderzeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2025. Daher gilt: Je früher der Antrag gestellt wird, desto besser stehen die Chancen auf eine Förderung.

HEIMLADEN: Ihr Partner für förderfähige Ladeinfrastruktur

Die HEIMLADEN Ladeinfrastruktur erfüllt alle Anforderungen der Berliner WELMO-Förderung. Als spezialisierter Partner übernehmen wir für Sie die Planung, Umsetzung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur. 

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