Elektroautos in einer Teifgarage

Brandschutz in der Tiefgarage beim Laden von E-Autos

Welche Rolle spielt der Brandschutz beim Abstellen und Aufladen von Elektroautos in der Tiefgarage

Immer wieder bekommen wir bei HEIMLADEN die Sorge vor brennenden Elektrofahrzeugen an Ladestationen, insbesondere in Tiefgaragen und Garagen, zu spüren. Dabei kommt auch die Frage auf, ob von diesen Fahrzeugen eine erhöhte Brandgefahr ausgeht und welche Auswirkungen dies auf den Brandschutz hat.

Brandgefahr von Elektroautos

Studien verschiedener Verbände wie die des Verbands der Versicherungswirtschaft (GDV), des  Feuerwehrverbands (DFV) und des Ingenieurverbands (VDI) zeigen das gleiche Ergebnis: Es besteht keine erhöhte Brandgefahr von Elektrofahrzeugen gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Tatsächlich sind Elektrofahrzeuge nach den Daten der schwedischen Katastrophenschutzbehörde sogar 20-mal seltener von Bränden betroffen als Benzin- und Dieselfahrzeuge.

Zusätzlich werden alle Elektrofahrzeuge seit 2015 nach den hohen sicherheitstechnischen Anforderungen der UNECE Nr. 100 zertifiziert. Diese Zertifizierung beinhaltet Normen und Richtlinien im Bereich Kurzschluss und Überhitzungsschutz, sowie Feuerbeständigkeit und weitere Schutzmaßnahmen. Seitens der Autoindustrie wird so sichergestellt, dass keine zusätzlich Risiken durch Elektrofahrzeuge entstehen.

Durch die Einigkeit von Versicherungen, Verbänden, Feuerwehren sowie der sicherheitstechnischen Überprüfung der Elektrofahrzeuge kann zu dem Schluss gekommen werden, dass keine erhöhte Brandgefahr von Elektrofahrzeugen gegenüber Verbrenner-Fahrzeugen besteht.

Der Deutsche Feuerwehrverband hielt in seiner „Risikoeinschätzung Lithium-Ionenspeichermedien“ von 2018 fest: “ Zertifizierte Ladeeinrichtungen auf Stellplätzen in Garagen können aus heutiger Sicht in Tiefgaragen als notwendige Bestandteile des Betriebs und Abstellen von Fahrzeugen akzeptiert werden.“ 

Brandschutzmaßnahmen für das Laden von Elektroautos in Tiefgaragen

Der Brandschutz hat in allen Garagenverordnungen der Bundesländer einen hohen Stellenwert, jedoch gibt es keine speziellen Regelungen für Elektrofahrzeuge. Die Ladestationen und Zuleitungen unterliegen den gleichen Beurteilungskriterien wie die übrige technische Gebäudeausrüstung. Daher gelten für den Brandschutz die Garagenverordnungen der jeweiligen Landesbauordnung und die Leitungsanlagen-Richtlinie.

Es sind daher keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.

Die Aussage der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland (AGBF-Bund) und des DFV verdeutlicht dies: “Bei einer baurechtskonform errichteten Garage steht das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts.”

Bei HEIMLADEN werden alle Ladestationen vor der Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen durch einen qualifizierten Elektrofachbetrieb nach den gültigen elektrotechnischen Regeln geprüft. Damit erreichen wir einen hohen Sicherheitsstandard bei unseren Anlagen und der Ladevorgang an einer unserer  Ladestationen stellt kein erhöhtes Risiko dar.

Studien zum Thema

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