Auto lädt an Wallbox

Abrechnung der Stromkosten elektrischer Dienstwagen gegenüber dem Arbeitgeber

Dienstwagen zu Hause laden und mit dem Arbeitgeber abrechnen ist auch mit dem HEIMLADEN Wallbox-Abo problemlos möglich

Egal ob aus Liebe zur Umwelt, auf Grund von Steuererleichterungen oder den derzeitigen Förderprogrammen – Fakt ist, dass sich immer mehr Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer:innen für einen elektrisch angetriebenen Dienstwagen entscheiden. Tankkarte und Tankquittung ist damit von gestern. Heute wird bequem am eigenen Stellplatz oder am Arbeitsplatz geladen! Für die Abrechnung des Ladens am privaten Stellplatz mit dem HEIMLADEN Wallbox-Abo gegenüber dem Arbeitgeber gibt es dabei verschiedene Möglichkeiten.

Abrechnung über steuerfreien pauschalen Auslagenersatz (Bis 31.12.2025)

Bis zum Ende des Jahres 2025 kann der Ladeaufwand noch über die von der Finanzverwaltung festgesetzten Pauschalen gegenüber dem Arbeitgeber abgerechnet werden.  Falls der Arbeitgeber am Arbeitsplatz keine Lademöglichkeit zur Verfügung stellt, können folgende Pauschalen geltend gemacht werden:
  • 70,00 € pro Monat für einen rein elektrischen Dienstwagen 
  • 35,00 € pro Monat für ein Hybridfahrzeug 
Falls zusätzlich beim Arbeitgeber bzw. am Arbeitsplatz eine Lademöglichkeit besteht, bei der nebenbei auch das HEIMLADEN-System Anwendung finden kann, verringert sich die Pauschale auf folgende Beträge:
  • 30,00 € pro Monat für einen rein elektrischen Dienstwagen
  • 15,00 € pro Monat für ein Hybridfahrzeug
Wichtiger Hinweis: Diese steuerfreien Monatspauschalen können letztmalig auf den Arbeitslohn angewendet werden, der für einen vor dem 1. Januar 2026 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird.

Abrechnung über tatsächliche Lademenge

Die bisherige Vereinfachungsregelung über monatliche Pauschalen endet. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Arbeitnehmer:innen zwingend die geladene Strommenge in Kilowattstunden (kWh) nachweisen, um eine steuerfreie Erstattung für den Ladestrom zu Hause zu erhalten.

Ab 2026 können Arbeitgeber die Kosten für den nachgewiesenen Ladestrom steuerfrei erstatten, wobei sie kalenderjährlich einheitlich zwischen zwei Optionen wählen müssen:

  1. Abrechnung der tatsächlichen Stromkosten: Die Kosten werden auf Basis der nachgewiesenen kWh und des individuellen Stromtarifs des Arbeitnehmers ermittelt.
  2. Abrechnung über die neue Strompreispauschale: Hier wird die nachgewiesene geladene Strommenge (kWh) mit einer behördlich festgelegten Pauschale multipliziert.

Die Pauschale basiert auf dem vom Statistischen Bundesamt halbjährlich veröffentlichten Gesamtdurchschnittsstrompreis für Privathaushalte. Maßgeblich ist der Preis für das 1. Halbjahr des Vorjahres. Dieser Durchschnittsstrompreis wird auf volle Cent abgerundet und anschließend mit der nachgewiesenen geladenen Strommenge (kWh) multipliziert. Für das 1. Halbjahr 2025 liegt der Durchschnittspreis zum Beispiel bei 34 Cent und dient als Basis für das Jahr 2026.

Gut zu wissen:
Die neue Regelung zur Strompreispauschale gilt auch, wenn der Arbeitnehmer über eine private Photovoltaik-Anlage verfügt oder einen dynamischen Stromtarif nutzt.

Das HEIMLADEN Wallbox-Abo ist die Lösung für 2026

Mit dem HEIMLADEN Wallbox-Abo haben Sie über das HEIMLADEN-Portal die Möglichkeit, die geladenen Energiemengen (kWh) standardmäßig exakt einzusehen und nachzuweisen.

Soll an einer Wallbox auf unterschiedliche Rechnungen abgerechnet werden, z.B. um privates Laden von betrieblichem Laden zu unterscheiden, können Sie diesen wichtigen Zusatzsservice ganz einfach über die HEIMLADEN Bestellseite Ihrer Immobilie buchen.

Das HEIMLADEN Wallbox-Abo bietet durch die standardmäßige kWh-genaue Erfassung die perfekte Grundlage, um die ab 2026 zwingend erforderliche Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber zu erfüllen – unabhängig davon, ob Ihr Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten oder die neue Strompreispauschale wählt.

Wir freuen uns auf weitere elektrische Dienstwagen an unseren Wallboxen, um auch in diesem Segment den Übergang zu nachhaltiger Mobilität noch weiter zu beschleunigen und Ihnen rechtssichere Abrechnungswege zu ermöglichen.

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