Ampel vor blauem Himmel

Ladestationen werden Pflicht in Mietobjekten und Bauprojekten

Elektromobilität in der Wohnungswirtschaft: Diese neuen Gesetze müssen Bauträger, Vermieter:innen und Hausverwaltungen beachten.

Für Fahrer:innen von Elektrofahrzeugen ist es nicht nur sehr komfortabel zu Hause zu laden, der Strom ist dort auch am günstigsten. Nun wird in Deutschland auch von Gesetzes wegen dafür gesorgt, dass es für Bewohner:innen von Mehrfamilienhäusern einfacher wird diese Art des Ladens zu nutzen. Außerdem wird die Ladeinfrastruktur von morgen bereits heute in Neubau-Projekten vorgeschrieben. Wir fassen diese beiden Neuerungen zusammen und geben konkrete Tipps, wie Vermieter:innen oder Hausverwaltungen mit Anfragen Ihrer Mieter:innen umgehen sollten.

Ladeinfrastruktur wird zur Pflicht in Wohnimmobilien – Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG)

Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) folgt die Bundesregierung den geltenden Gebäuderichtlinien der EU. In neu errichteten Wohngebäuden, die mehr als fünf Stellplätze besitzen, muss nun dafür gesorgt werden, dass jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität vorbereitet wird. Die vorgeschriebene Vorbereitung beinhaltet zum einen eine geeignete Leitungsführung für Elektro- und Datenleitungen und zum anderen mindestens den erforderlichen Raum für den Zählerplatz, den Einbau intelligenter Messsysteme für ein Lademanagement und die erforderlichen Schutzelemente. Die Leitungsführung kann z.B. durch Leerrohre, Kabelschutzrohre, Bodeninstallationssysteme oder Kabelpritschen erfolgen. So wird der Weg dafür geebnet, dass die spätere Installation von Ladestationen in Gebäuden kostengünstiger umgesetzt werden kann. Diese Neuerung betrifft vor allem Bauträger, die Ihre Konzepte dahingehend anpassen müssen.

Außerdem gilt diese Regelung, wenn ein Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen im größeren Stil saniert wird und dabei die Stellplätze oder die Elektroinstallation des Hauses modernisiert werden. Hier werden Vermieter:innen und Hausverwaltungen angesprochen, die solche Maßnahmen planen oder koordinieren.

Möglich sind Quartierslösungen, wobei räumlich im Zusammenhang stehende Gebäude die Anforderungen gemeinsam erfüllen können. So können beispielsweise von Bewohner:innen aus verschiedenen Objekten genutzte Tiefgaragen die Vorgaben des Gesetzes erfüllen.

Seit dem 10. März 2021 muss das Gesetz eingehalten werden, wobei das Datum des Bauantrags oder der Bauanzeige ausschlaggebend ist.

Bei Nichtwohngebäuden, die über mehr als sechs Stellplätze verfügen, muss jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Letzteres ist, ab dem 01.01.2025, zudem gesetzliche Frist für Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen, unabhängig von einer Renovierung. Hierauf können Sie sich also bereits jetzt vorbereiten und die notwendigen Planungs- und Vorbereitungsschritte anstoßen.

Achtung! Es drohen Bußgelder von bis zu €10.000, wenn die Vorschriften des GEIGs nicht erfüllt werden. Für diese Summe können die Maßnahmen zur Vorbereitung von Ladeinfrastruktur in einer typischen Immobilie realisiert werden.

Unsere Tipps zum GEIG:

  • Nutzen Sie diese Anforderung zu Ihrem Vorteil und steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie oder Ihrem Bauvorhaben, indem Sie Ladestationen vorbereiten.
  • Sparen Sie bei der Installation von Ladestationen in Ihrem Wohngebäude durch die Verlegung von Leerrohren in einer frühen Bauphase.
  • Setzen Sie sich von vergleichbaren Wohn-Angeboten in der Region ab und werben Sie aktiv um die Gunst von Mietern mit Elektroautos.

Laden zu Hause wird einfacher für Eigentümer:innen & Mieter:innen  – Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEModG)

Die Überarbeitung des WEG war aus vielerlei Hinsicht notwendig und umfasst nun auch Änderungen zum Einbau einer privaten Ladestation in Mehrfamilienhäusern. Diese Maßnahme kann nun in einem vereinfachten Verfahren beschlossen werden, indem eine einfache Mehrheit ausreichend ist. Die Kosten für die bauliche Veränderung tragen die Eigentümer:innen selbst. Außerdem können einzelne Eigentümer:innen eine Versammlung der Wohnungseigentümer:innen einberufen anstatt beispielsweise auf die Einladung von der Hausverwaltung warten zu müssen.

Weitere Profiteure von der WEG-Reform sind Mieter:innen einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Sie haben fortan einen Anspruch auf die Installation einer eigenen Wallbox für das Laden des Elektroautos. Die Zustimmung des Vermieters ist trotzdem notwendig, dieser kann sich aber nur in Ausnahmefällen und bei triftigen Gründen weigern.  Mithilfe der neuen Gesetzgebung haben Mieter:innen nun die Möglichkeit sich gerichtlich gegen die Absage von VermieterInnen zu wehren.

Typischerweise teilen sich die Kosten für die Lademöglichkeit in Elektro-Installation und Wallbox auf. In den meisten Fällen ist dabei unklar, ob Vermieter:innen oder Mieter:innen diese Kosten tragen oder wie die Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt werden können. Wir lösen mit HEIMLADEN genau diesen Konflikt, indem wir den Kauf der Wallbox nicht mehr zur Bedingung für sorgenfreies laden machen. Vermieter:innen tragen mit uns lediglich die einmaligen Kosten für eine Grundinstallation, während Mieter:innen durch unser Wallbox-Abo flexibel laden können und für die Kosten der Wallboxnutzung, des Stromverbrauchs und Services von HEIMLADEN aufkommen.

Achtung! Vermeiden Sie Insellösungen für einzelne Parteien im Haus. Der Hausanschluss an das Stromnetz ist meist bereits mit wenigen individuell betriebenen Ladestationen überlastet. Es ist ratsam, dass eine technische Lösung für alle Stellplätze genutzt oder zumindest vorbereitet wird, sodass perspektivisch möglichst viele Elektrofahrzeuge laden können.

Unsere Tipps zum WEModG:

  • Greifen Sie für die Installation von Ladestationen auf einen Elektro-Fachbetrieb zurück, der Ihre Immobilie kennt und Erfahrungen mit Wallboxen gesammelt hat.
  • Nehmen Sie als Mieter:in die Gesetzesänderung zum Anlass, um (erneut) das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen und für eine Ladestation zu argumentieren.
  • Nutzen Sie als Eigentümer:in die Gelegenheit, um möglichst viele Parteien im Haus für die Installation von Ladeinfrastruktur zu gewinnen. Nur so kann ein wirtschaftliches und technisches Optimum erreicht werden. Mit dem Konzept von HEIMLADEN bereiten wir für Sie alle Stellplätze Ihrer Immobilie für Ladepunkte vor, um so für einen späteren Bedarf gerüstet zu sein.

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