Mit der neuen KfW-Förderung für privat genutzte Ladestationen können Sie einen großzügigen Zuschuss je Ladepunkt erhalten.
Das Installieren einer eigenen Ladestation zu Hause ist aufwendig, erfordert besondere technische Lösungen und wird damit schnell zu einer echten Investition in die eigenen vier Wände. Um den Wandel zur Elektromobilität in Deutschland weiter voranzubringen wird es ab Ende November eine Förderung für den Kauf von Wallboxen und die notwendigen Maßnahmen der Elektro-Installation geben. In diesem Blog fassen wir die Anforderungen für eine erfolgreiche Antragstellung zusammen und geben Ihnen Tipps an die Hand, woran Sie bei dem Projekt in Ihrer Immobilie denken sollten.
Förderung für den Kauf und die Installation einer privaten Ladestation – Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude
Diese neue Fördermaßnahme schließt die Lücke zwischen der Förderung für öffentliche Ladeinfrastuktur und dem Zuschuss beim Erwerb eines Elektrofahrzeugs, der in zwei von drei Fällen von Privatpersonen genutzt wird: bald können auch private Lademöglichkeiten mit einem großzügigen Zuschuss realisiert werden. Allerdings sind einige Anforderungen zu berücksichtigen und mit dem ausführenden Elektro-Fachbetrieb zu vereinbaren.
Mit der neuen Förderung werden hauptsächlich Privatleute angesprochen, wobei Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und Mieter (mit Zustimmung des Vermieters, siehe Blog-Beitrag (Link)) einen Antrag auf den Zuschuss stellen können. Als Vermieter zählen aber auch Unternehmen und Wohnungsgenossenschaften, wenn die Förderung für privat genutzte Lademöglichkeiten in Wohnimmobilien gestellt wird.
Neubau-Projekte sind nicht förderfähig, der KfW-Zuschuss kann nur im Bestand angewendet werden. Somit können Bauträger die Förderung nicht beantragen und spätere Eigentümer einzelner Wohnungen müssen auf die Fertigstellung des Objekts warten. Während des Baus oder der Sanierung muss ab März 2021 das neue GEIG eingehalten werden, wozu wir ebenfalls einen eigenen Blog-Beitrag (Link) geschrieben haben. Bei Einhaltung der GEIG-Anforderungen wird die spätere Installation von Ladestationen deutlich vereinfacht und damit kostengünstiger.
Um die Fördersumme von €900 je Ladepunkt erhalten zu können, müssen sich die Kosten für das Projekt auf mehr als €900 je Ladestation summieren. Zu diesen Kosten zählen nicht nur der Kaufpreis einer Ladestation, sondern auch sämtliche Arbeiten zur Installation und etwaiger Ertüchtigung der Haus-Elektrik oder des Hausanschlusses an das Stromnetz. Das ist besonders für aufwendige Arbeiten, beispielsweise in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses, interessant und ebnet so den Weg zum Umstieg auf die Elektromobilität für Bewohner solcher Objekte.
Bei der Auswahl der Ladetechnik und der späteren Installation werden von der KfW außerdem sinnvolle technische Kriterien vorgeschrieben. Zum einen müssen die Ladestationen auf eine Ladeleistung von 11kW begrenzt werden. Dieser Wert hat sich bei Elektrofahrzeugen nicht nur als Standard etabliert, sondern ist auch mehr als ausreichend, um über Nacht für eine vollständige Ladung zu sorgen. Darüber hinaus muss die verbaute Technik für die intelligente Steuerung durch andere Komponenten des Stromnetzes geeignet sein. Damit wird es möglich sein, dass Überlasten im Stromnetz vermieden werden können, indem Ladestationen zeitweise gedrosselt oder abgeschaltet werden können. Ähnliche Funktionen sind von Solaranlagen oder Wärmepumpen schon bekannt und bewährt.
In den Förderbedingungen wurde eine Liste von Ladegeräten veröffentlicht, die den technischen Anforderungen entsprechen und für den Zuschuss qualifiziert sind. Weiterhin muss der ausführende Elektro-Fachbetrieb die Einhaltung der technischen Anforderungen bestätigen. Unsere Wallbox-Empfehlung für die Wohnungswirtschaft haben wir in diesem Blog-Beitrag (Link) vorgestellt.
Achtung! Die Förderung muss über das Online-Tool der KfW beantragt werden, bevor die Arbeiten für die Elektro-Installation beauftragt oder die Ladetechnik bestellt werden dürfen.
Unsere Tipps zur KfW-Förderung:
- Lassen Sie Ihre Immobilie von einem Elektro-Fahrbetrieb oder einem Ingenieurbüro für die Installation von Lademöglichkeiten überprüfen, um einen Kostenvoranschlag zu erhalten.
- Nutzen Sie die aktuelle Förderung auch für die Vorbereitung von zukünftigen Lademöglichkeiten, die Sie zu einem späteren Zeitpunkt nutzen möchten.
- Beachten Sie bei der Auswahl der förderfähigen Wallbox, dass diese für das gleichzeitige Laden von mehreren Elektrofahrzeugen im Verbund geeignet ist und hierzu ein sogenanntes Lastmanagement bietet.
KfW-Förderung
- Alle Infos zur KfW-Förderung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Ladestationen-für-Elektroautos-Wohngebäude-(440)/